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Informationen, Fragen und Antworten zu Behandlungen, Therapien, Abrechnungen etc.
Auf dieser Seite möchten wir unseren Patienten fundierte und leicht verständliche Informationen bereitzustellen, damit Sie sich gut informiert und sicher fühlen.
Informationen
Klinisches Praktikum: Kostenlose Physiotherapeutische Behandlungen
Im Rahmen des Masterstudiengangs Muskuloskelettale Therapie (Manuelle Therapie/ OMPT) der Hochschule Osnabrück bieten wir in unserer Praxis kostenlose physiotherapeutische Behandlungen an.
Neben dem wissenschaftlichen Arbeiten, nimmt der Bereich der manualtherapeutischen Ausbildung von Physiotherapeutinnen und – therapeuten einen großen Schwerpunkt im Studium ein. Im Modul „Klinisches Praktikum“ behandeln die Studierenden Patientinnen und Patienten unter Beobachtung eines Dozierenden. Neben den bereits erworbenen Fähigkeiten, die Behandlung evidenzbasiert auszurichten, erlernen die Studierenden hier anhand realer Patientinnen- und Patientenbehandlungen den Zusammenschluss verschiedener Therapiemethoden. Während einer Blockwoche erhalten due Patienten ein bis zwei kostenlose manualtherapeutische Behandlungen. Gemeinsam mit anderen Studierenden werden im Anschluss die klinischen Entscheidungen, die Auswahl der Untersuchungsstrategien, das Management der Behandlung und der Umgang bzw. die Kommunikation evaluiert und diskutiert.
Wen suchen wir?
- Personen mit muskuloskelettalen Beschwerden (z.B Nacken-, Rücken-, Arm- und Beinschmerzen etc.)
- Sowohl Langzeit-, als auch kürzlich aufgetretene Schmerzen im Bereich des Muskel-Skelettsystems
- Eine vorherige ärztliche Diagnose oder physiotherapeutische Behandlung ist nicht erforderlich.
- Zum Klinischen Praktikum ist jede Person mit Beschwerden am Bewegungsapparat Willkommen.
Wer führt die Behandlungen durch?
Die Behandlungen werden von den Masterstudierenden, welche bereits vollständig ausgebildete Physiotherapeutinnen und -therapeuten sind, durchgeführt. Alle Behandlungen finden dabei unter fachlicher Aufsicht eines Dozierenden statt.Wie läuft das Klinische Praktikum ab?
Um sich für das klinische Praktikum anzumelden, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an: praxis@physioteam-steinfurt.de und teilen Sie uns in zwei bis drei Sätzen Ihre Beschwerden mit. Sie erhalten während eines Klinischen Praktikums ein bis zwei kostenlose Termine (sowohl vormittags als auch nachmittags möglich) zur manualtherapeutischen Behandlung. Die Behandlungen dauern ca. 60-75 Minuten pro Termin.Durch die Teilnahme am Klinischen Praktikum erhalten Sie kostenfrei:
- Eine ausführliche Befundaufnahme
- Und anschließende Behandlungen
- Auf Wunsch geben wir Ihnen einen Übergabebogen für zukünftige behandelnde Therapeutinnen und Therapeuten oder Ärztinnen und Ärzte mit.
OMPT Abschlussprüfungen: Kostenlose Physiotherapeutische Behandlungen
Im Rahmen des Masterstudiengangs Orthopädische Manuelle Physiotherapie (OMPT) der Hochschule Osnabrück bieten wir in unserer Praxis kostenlose physiotherapeutische Behandlungen an.
Neben dem wissenschaftlichen Arbeiten, nimmt der Bereich der manualtherapeutischen Ausbildung von Physiotherapeutinnen und – therapeuten einen großen Schwerpunkt im Studium ein. Im Modul „OMPT Abschlussprüfungen“ behandeln die Studierenden Patientinnen und Patienten unter Beobachtung eines Dozierenden. Neben den bereits erworbenen Fähigkeiten, die Behandlung evidenzbasiert auszurichten, erlernen die Studierenden hier anhand realer Patientinnen- und Patientenbehandlungen den Zusammenschluss verschiedener Therapiemethoden. Während einer Blockwoche erhalten die Patienten ein bis zwei kostenlose manualtherapeutische Behandlungen. Gemeinsam mit dem Prüferteam werden im Anschluss die klinischen Entscheidungen, die Auswahl der Untersuchungsstrategien, das Management der Behandlung und der Umgang bzw. die Kommunikation evaluiert und diskutiert.
Wen suchen wir?
- Personen mit muskuloskelettalen Beschwerden (z.B Nacken-, Rücken-, Arm- und Beinschmerzen etc.)
- Sowohl Langzeit-, als auch kürzlich aufgetretene Schmerzen im Bereich des Muskel-Skelettsystems
- Eine vorherige ärztliche Diagnose oder physiotherapeutische Behandlung ist nicht erforderlich.
- Zur OMPT Abschlussprüfungen ist jede Person mit Beschwerden am Bewegungsapparat Willkommen.
Wer führt die Behandlungen durch?
Die Behandlungen werden von den Masterstudierenden, welche bereits vollständig ausgebildete Physiotherapeutinnen und -therapeuten sind, durchgeführt. Das Prüferteam besteht aus Prof. Dr. Harry von Piekartz, einem international sehr bekannten Manualtherapeuten und Eva Lüning (M.Sc. MT (OMPT) von der Hochschule Osnabrück. Hierbei bietet sich eine gute Chance sich die Meinung von drei (erfahrenen) Physiotherapeuten einzuholen.Wie laufen die OMPT Abschlussprüfungen ab?
Um sich für das klinische Praktikum anzumelden, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an: praxis@physioteam-steinfurt.de und teilen Sie uns in zwei bis drei Sätzen Ihre Beschwerden mit. Sie erhalten während eines Klinischen Praktikums ein bis zwei kostenlose Termine (sowohl vormittags als auch nachmittags möglich) zur manualtherapeutischen Behandlung. Die Behandlungen dauern ca. 60-75 Minuten pro Termin.Durch die Teilnahme am Klinischen Praktikum erhalten Sie kostenfrei:
- Eine ausführliche Befundaufnahme
- Und anschließende Behandlungen
- Auf Wunsch geben wir Ihnen einen Übergabebogen für zukünftige behandelnde Therapeutinnen und Therapeuten oder Ärztinnen und Ärzte mit.
Infoblatt Ausfallrechnung
Liebe Patienten,
das PhysioTeam Steinfurt, stellt wie andere vergleichbare Praxen auch, seinen Patienten für den Fall, dass von diesen Behandlungstermine nicht wahrgenommen, oder nicht rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin) abgesagt werden, die Behandlungskosten in Rechnung. Bzw. behält das schon bezahlte Geld für die Behandlung ein.
Obwohl dies gängige Praxis ist, ist diese Vorgehensweise bereits mehrfach bei Betroffenen auf Unverständnis und Ablehnung gestoßen. Wir möchten deshalb an dieser Stelle den Grund und die Rechtsgrundlage für diese Vorgehensweise näher erläutern.
- Sobald ein Patient in dieser Praxis einen Behandlungstermin vereinbart (egal ob Online oder in der Praxis), kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gemäß den §§ 611 ff BGB zwischen uns und dem betreffenden Patienten zu Stande. Der Patient unterbreitet uns ein Angebot zum Vertragsschluss (Bitte um Terminvereinbarung), das durch die Benennung eines konkreten Termins von Seiten des PhysioTeam Steinfurt schlüssig angenommen wird. Hierdurch kommt ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB wirksam zu Stande; die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (zum Beispiel Schriftform) ist nicht erforderlich. Der Vertrag kann auch fernmündlich geschlossen werden.
- Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages sind wir als Physiotherapeuten verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Zeiten, Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren muss ausreichend Behandlungszeit reserviert werden. Im Gegenzug erhalte ich den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung. Der Patient ist vertraglich berechtigt, die Behandlung einzufordern. Er ist verpflichtet, den Vergütungsanspruch zu bezahlen (bei gesetzlich Versicherten wird der Vergütungsanspruch durch den Versicherer erstattet, sofern vom Patienten ein gültiges Rezept vorgelegt wurde).
- Nimmt der Patient, gleich aus welchem Grunde (Termin vergessen, Kind krank, Zug verpasst, Oma gestorben, Auto defekt, etc.) den vereinbarten Behandlungstermin nicht wahr, so spricht das Gesetz von Annahmeverzug des Gläubigers (hier: des Patienten). Was in diesem Fall mit dem Vergütungsanspruch geschieht, regelt das Gesetz in § 615 S.1 BGB. Wir werden, bezogen auf den versäumten Behandlungstermin, von unserer Pflicht zur Behandlung befreit, behalten aber unseren Vergütungsanspruch gemäß § 615 S.1 BGB. Der Inhalt dieses Paragraphen lautet:
„Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.“
Der Grundgedanke des Gesetzes ist der, dass der Dienstleister im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit auf den Vergütungsanspruch angewiesen ist. Er stellt Zeit, Personal, Räumlichkeiten und Behandlungsmaterialien zur Verfügung. Es sind also kostenintensive Dispositionen zu treffen. Er soll deshalb seinen Vergütungsanspruch nicht aufgrund von Vorkommnissen verlieren, die im Risikobereich des Dienstberechtigten (hier: des Patienten) liegen.Der Vergütungsanspruch bleibt daher unabhängig davon bestehen, ob der Patient schuldlos an der Wahrnehmung des Termins gehindert war, oder ob ein schuldhaftes Verhalten zu Grunde lag.
- Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass auch im Falle der Nichtwahrnehmung oder zu späten Absage eines vereinbarten Behandlungstermins der Vergütungsanspruch für diesen Termin grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings sind wir gemäß § 615 S.2 BGB verpflichtet, das durch die Nichtwahrnehmung des Behandlungstermins freiwerdenden Behandlungspotenzials anderweitig zu nutzen und den Termin möglichst mit anderen Patienten zu belegen. Soweit dies gelingt, kann und wird der Vergütungsanspruch gegen den säumigen Patienten nicht realisiert. Darüber hinaus sehen wir von der Geltendmachung des Vergütungsanspruchs generell dann ab, wenn der Behandlungstermin 24 Stunden vorher abgesagt wird. Auf der anderen Seite muss der Vergütungsanspruch immer dann geltend gemacht werden, wenn der Patient ohne jede Rücksprache einfach zum Behandlungstermin nicht erscheint. Wir haben in diesem Fall grundsätzlich keine Möglichkeit den Termin anderweitig zu vergeben. Wird der Termin zwar abgesagt, dies aber nicht 24 Stunden vorher, so sind wir bemüht den Termin an andere Patienten zu vergeben. Soweit dies nicht gelingt muss auch in diesem Fall der Vergütungsanspruch geltend gemacht werden. Wir stellen dann eine Ausfallrechnung, oder der schon bezahlte Termin verfällt!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr PhysioTeam Steinfurt